Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen und Unternehmensgruppen ab einer Beschäftigtenanzahl von 3.000 Mitarbeitern ab dem 01.01.2023 zur Einrichtung eines Verfahrens, um Hinweise in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegenzunehmen.

Die KreditServices Nord GmbH unterstützt das Ziel des LkSG und möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, an diesem Verfahren teilzunehmen. Ihnen steht daher die Möglichkeit offen, zu der oben genannten Thematik direkt mit unserem Mutterinstitut NORD/LB in Kontakt zu treten.

Hinweise/ Beschwerden an die NORD/LB: Die NORD/LB

LKSG Grundsatzerklärung 2023